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Lenk- und Ruhezeiten
Lenk- und Ruhezeiten im Transporter-Fuhpark - Rechtliche Grundlagen und praktische UmsetzungDie heutigen Anforderungen an den/die Fuhrparkleiter/in sind hoch, die Verantwortung wiegt schwer. Seit Einführung des digitalen Tachographen im Jahr 2006 gibt es viele offene Fragen und eine hohe Rechtsunsicherheit. Dabei gibt es die Lenk- und Ruhezeiten und die Nachweispflichten schon seit über 20 Jahren. Natürlich hat sich die Technik über die Jahre stetig weiterentwickelt und jetzt ist der Punkt erreicht, wo die Analogtechnik immer mehr in den Hintergrund gerät und das Digitalzeitalter nunmehr auch in den Transporterfuhrparks Einzug hält. Ein Fuhrparkleiter muss in der Lage sein, z.B. bei einer Fahrzeugbestellung zu entscheiden, ob dieses Fahrzeug in den rechtlichen Bereich der Sozialvorschriften fällt oder nicht. Dies ist fundamental entscheidend bei der Bestellung der Fahrzeuge, denn die Bußgelder in diesen Bereichen sind sehr hoch und darüber hinaus ist eine Nachrüstung eines Fahrzeuges mit einem Tachographen sehr kostenintensiv. Darüber hinaus werden vom Gesetzgeber sehr hohe administrative Anforderungen an den Fuhrparkleiter gestellt. Gesetzlich ist es klar vorgegeben in welchen Abständen die Daten der Fahrerkarten sowie des Tachographen gesichert werden müssen. Darüber hinaus sind diese Daten in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Diese Aufgabe übernimmt im digitalen Zeitalter der PC bzw. die entsprechende Auswertsoftware. Da es eine Vielzahl von Soft- und Hardwarevarianten auf dem Markt gibt, besteht die zwingende Notwendigkeit, sich neutral über verschiedene Systeme im Echtbetrieb zu informieren. In Verbindung mit der Einführung des digitalen Tachographen sind auch die neuen umfangreichen Unternehmerpflichten in Kraft getreten. Ein Fuhrparkleiter muss wissen welche Pflichten und vor Allem welche Rechte er gegenüber dem Gesetzgeber bzw. den Kontrollorganen hat. Zielgruppe Fuhrparkleiter, Einkäufer, Werkstattverantwortliche, Disponenten, etc. Seminar-Inhalte
Seminarziel Die Teilnehmer erhalten das notwendige Wissen im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten, des Arbeitszeitgesetzes, der Tachographen- und Auswerttechnik, sowie die Übersicht über evtl. Ausnahmen von den gesetzlichen Anforderungen. Darüber hinaus werden die Inhalte des aktuellen Bußgeldkataloges vorgestellt, und der Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit allen Rechten und Pflichten erläutert. Natürlich steht der Referent im Nachgang für Fragen zur Umsetzung im Fuhrpark und alle rechtlichen Fragen jederzeit zur Verfügung. Seminardauer: 2 Tage Sie erhalten:
22.05.2012, 09:00 - 23.05.2012, 17:00 |
20.12.2011, 05:39 von admin |
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