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Fuhrparkrecht (Basisseminar)
Fuhrparkrecht Basis-SeminarMit nichts wird in den meisten Fuhrparks so fahrlässig umgegangen wie mit dem Fuhrparkrecht. Schon in §§ 14, 25ff des Strafgesetzbuches heißt es, es ist derjenige zu bestrafen, der als Beauftragter des Betriebsinhabers oder als Mittäter bzw. Gehilfe (Fuhrparkleiter) an einer Straftat mitwirkt. Dies heißt im Klartext: Ein Fahrer verursacht nach nur einem Glas Bier einen Unfall mit Körperverletzung, dann leitet der Staatsanwalt automatisch ein Ermittlungsverfahren ggf. auch gegen den Fuhrparkleiter oder den Geschäftsführer ein. Die Praxis beweist: Wer einen Fuhrpark betreibt oder leitet, steht ständig mit einem Fuß vor Gericht. Doch das Fuhrparkrecht ist nicht nur mehr in der StVO zu suchen, sondern gleitet mittlerweile in alle Bereiche wie Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, UVV und auch Strafrecht hinein. Da die Halterhaftung nicht oder nur schwer delegierbar ist, werden in dem Seminar Möglichkeiten erarbeitet, die machbare Delegation so stabil wie möglich zu manifestieren. Zielgruppe Fuhrparkleiter, Fuhrparkmanager, Personalsachbearbeiter/-leiter, Geschäftsführer Seminar-Inhalte
Trainingsziel Die Teilnehmer lernen in kompakter Form anhand von Praxisbeispielen das zwingend notwendige Basiswissen über das Fuhrparkrecht und die Möglichkeiten, sich als Verantwortlicher durch Delegation teilweise zu sichern. In Gruppenarbeiten werden mögliche Varianten der Halterhaftungsentlastung, der Fahrerlaubnisprüfung, der UVV-Prüfung, etc. diskutiert und erarbeitet. Ihr Nutzen aus dem Seminar
07.11.2012, 09:00 - 08.11.2012, 17:00 |
21.12.2011, 05:04 von admin |
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