Der Trägerkreis „Das Erdgasfahrzeug“ informiert zur Steuerreform
Durch die von der Bundesregierung nun zum 1. Juli 2009 beschlossene Umstellung der Kfz-Steuer auf eine CO2-Steuer werde die Steuerbelastung für Erdgasfahrzeuge zum Teil deutlich sinken. Grundsätzlich bleibe auch nach dem neuen Steuermodell der klare finanzielle Vorteil gegenüber Dieselfahrzeugen erhalten. „Hinzu kommt durch die CO2-Komponente des Berechnungsmodells nun auch ein Steuervorteil gegenüber herkömmlichen Benzinern, da Erdgasfahrzeuge bis zu 25 Prozent weniger CO2 ausstoßen“, sagt Wolf-Ingo Kunze, der Geschäftsführer des Trägerkreises Erdgasfahrzeuge.